§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Leistungen und Angebote von Schmidtke Consulting erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unserer individuellen Angebote. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die Schmidtke Consulting mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Schmidtke Consulting ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Schmidtke Consulting auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthalten oder auf solche verweisen, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Die Dienstleistungen und Angebote von Schmidtke Consulting richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an Kaufleute (HGB) sowie an Freiberufler.
§ 2 Leistungen
(1) Schmidtke Consulting erbringt für Arztpraxen, Kliniken und Angehörige der Heilberufe, sowie für Coaches & KMUs Beratungs- und Agenturdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Employer Branding, Mitarbeitergewinnung /Recruiting, Onlinemarketing, Patientenakquise, Videoproduktion sowie Social Media. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Schmidtke Consulting dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Mitarbeiter oder Patienten.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Schmidtke Consulting zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Schmidtke Consulting, bleibt der Vergütungsanspruch von Schmidtke Consulting unberührt.
(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc) ausschließlich selbst verantwortlich.
(4) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Schmidtke Consulting nicht verantwortlich.
(5) In Bezug auf die von Schmidtke Consulting zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Schmidtke Consulting in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) Schmitdke Consulting ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Die vereinbarte Vergütung von Schmidtke Consulting in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.
(8) Schmidtke Consulting garantiert keine konkrete Anzahl an Mitarbeiteranfragen / Patientenanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen wird vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache nicht geschuldet.
(9) Das für die jeweilige Videoproduktion notwendige Equipment wird von Schmidtke Consulting zur Verfügung gestellt. Sofern Sonderanschaffungen für eine Produktion erforderlich sein sollten, wird darüber im Vorhinein zwischen Schmidtke Consulting eine gesonderte Absprache getroffen werden.
(10) Der im Angebot von Schmidtke Cosulting avisierte Fertigstellungstermin eines oder mehrerer Videos unterliegt dem Vorbehalt der vollständigen und fristgemäßen Mitwirkung des Kunden. Unterbleibt die notwendige Mitwirkung ganz oder teilweise, ist Schmidtke Consulting einseitig berechtigt, einen neuen Fertigstellungstermin zu bestimmen.
(11) Notwendige Kosten und Spesen in Bezug auf Dreharbeiten (z.B. für Anreise, Mieten, Darsteller, Genehmigungen, etc) sind nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung von Schmidtke Consulting und vom Kunden gesondert zu tragen, es sei denn sie werden im Hauptvertrag ausdrücklich ausgewiesen und benannt.
§ 4 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen Schmidtke Consulting und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Schmidtke Consulting angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Schmidtke Consulting erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Schmidtke Consulting ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Schmidtke Consulting ist anders lautend. Eine Schmidtke Consulting erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern mit Schmidtke Consulting als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Schmidtke Consulting ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses ist bei Schmidtke Consulting anzufragen.
(4) Schmidtke Consulting stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Schmidtke Consulting zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen und Recruitingmaßnahmen/Mitarbeitergewinnung bei Schmidtke Consulting gilt: Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs-/Setupgebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut erhoben.
(3) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
7. Die
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Schmidtke Consulting beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Schmidtke Consulting eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Schmidtke Consulting vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Schmidtke Consulting sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Schmidtke Consulting in Verzug, ist Schmidtke Consulting berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Schmidtke Consulting wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 8 Erfüllung
(1) Schmidtke Consulting wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Schmidtke Consulting ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Schmidtke Consulting gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Schmidtke Consulting unberührt.
§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Vertragspartners gegenüber Schmidtke Consulting zu gewährleisten. Schmidtke Consulting behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen / Recruiting gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Schmidtke Consulting erstellten Inhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit.
(2) In Bezug auf die isolierte Buchung über die Erstellung eines Praxis-/Werbevideos gilt: Der Kunde erhält ein einfaches, dauerhaftes, zeitlich und räumlich nicht begrenztes Nutzungsrecht (öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung). Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf Übertragung des Bearbeitungsrechtes. Die Überlassung von Videorohmaterial wird von Schmidtke Consulting nicht geschuldet.
(3) Eine etwaige Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Schmidtke Consulting nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 11 Haftung
(1) Schmidtke Consulting haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Schmidtke Consulting nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Schmidtke Consulting nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Der Kunde gewährleistet, dass Schmidtke Consulting überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Schmidtke Consulting insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 12 Widerrufsrecht
Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. Schmidtke Consulting gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn Schmidtke Consulting und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von Schmidtke Consulting maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Schmidtke Consulting.
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Schmidtke Consulting und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
AGB Stand: 05.04.2022 © Vervielfältigung verboten